Die Mitteilung der Sitzungsergebnisse auf dieser Seite ist nur eine Vorabinformation und erfolgt ohne Gewähr. Veröffentlicht werden nur Entscheidungen, die am Ende der Sitzung verkündet werden.
AktenzeichenTenor
3 Ca 3252/25Urteil
1. Der Einspruch vom 30.11.2025, bei Gericht am 02.12.2025 eingegangen, wird als unzulässig verworfen.
2. Die Beklagte trägt die weiteren Kosten des Rechtsstreits.
3. Streitwert unverändert: 16.436,32 EUR.