Die Mitteilung der Sitzungsergebnisse auf dieser Seite ist nur eine Vorabinformation und erfolgt ohne Gewähr. Veröffentlicht werden nur Entscheidungen, die am Ende der Sitzung verkündet werden.

AktenzeichenTenor
2 Ca 2879/24Urteil
1. Die Beklagte wird verurteilt, einer Reduzierung der Arbeitszeit des Klägers von 164,55 Stunden im Monat auf 141,64 Stunden pro Monat zuzustimmen.
2. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
3. Der Wert des Streitgegenstands wird festgesetzt auf 19.349,90 €.
4. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.
2 Ca 3462/24Urteil
1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien nicht durch Kündigung der Beklagten vom 12.11.2024 beendet worden ist.
2. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger eine Jahressonderzahlung in Höhe von 1.235,00 € zu zahlen.
3. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger für den Monat Oktober 2024 einen Betrag i.H.v. 400,00 € brutto zu zahlen.
4. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger für den Monat November 2024 einen Betrag i.H.v. 1.490,11 € brutto zu zahlen.
5. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen und der Auflösungsantrag wird zurückgewiesen.
6. Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu und die Beklagte zu.
7. Der Wert des Streitgegenstands wird festgesetzt auf 23.277,45 €.
8. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.
7 Ca 724/25Urteil
1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger EUR 5.493,77 netto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 16.11.2024 zu zahlen.

2. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

3. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.

4. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf EUR 5.493,77 festgesetzt.