Bitte beachten:

Die Rechtsantragsstelle kann persönlich nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung unter 0241 9425-20137 zu den untenstehenden Öffnungszeiten aufgesucht werden.

Die Öffnungszeiten der Rechtsantragsstelle:

Montag und Mittwoch bis Freitag 09:00 - 13:00 Uhr

Dienstag 09:00 - 15:00 Uhr

Sie können die Klage auch selbst schriftlich einreichen und dabei den Muster-Klagevordruck verwenden, den Sie auf dieser Seite unter den Downloads finden. Gerne helfen wir Ihnen telefonisch beim Ausfüllen des Musterklagevordrucks.

Wenn Sie eine Klage oder einen Antrag zu Protokoll der Rechtsantragstelle geben wollen, bringen Sie folgende Unterlagen zum Termin mit, soweit vorhanden:

- einen gültigen Personalausweis/Reisepass sowie

- vorhandene Arbeitspapiere in Kopie:

  • Arbeitsvertrag
  • Gehalts- und Lohnabrechnungen
  • Aufhebungsvertrag
  • Kündigung 

Auf der Rechtsantragstelle können Sie Ihre Klage oder Anträge zu Protokoll geben oder sich beim Ausfüllen des Mahnbescheides helfen lassen.


1. Klage oder Anträge

Der/Die zuständige Beamte/Beamtin auf der Rechtsantragstelle wird das, was Sie einklagen möchten, formulieren und schriftlich aufnehmen. Die Aufnahme von Klagen oder Anträgen ist kostenlos.

Bei dem Arbeitsgericht können Sie auch selbst Klagen und Anträge einreichen.

Eine Musterklageschrift mit Formulierungsvorschlägen finden Sie auf der rechten Seite in der Box.

Die Rechtsantragstelle darf Sie rechtlich nicht beraten, d.h. sie darf Ihnen keine Auskünfte zu der Erfolgsaussicht Ihrer Klage oder Ihres Antrags geben. Rechtsberatung erhalten Sie bei den Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden, falls Sie Mitglied sind, sowie bei Rechtsanwälten.

Bitte beachten Sie, dass sich der Streitgegenstand und damit auch die Kosten des Verfahrens nach Ihren Klageanträgen richten. Zur Verringerung Ihres Prozesskostenrisikos gilt daher der Grundsatz, nur so viel wie notwendig zur Entscheidung des Gerichts zu stellen.

Bringen Sie alle vorhandenen Arbeitspapiere, z.B. Arbeitsvertrag, Gehalts- bzw. Lohnabrechnungen, ggf. Aufhebungsvertrag, ggf. Kündigung etc. mit.

Falls Sie einen Zahlungsanspruch, z.B. fällige Vergütung, Schadensersatz etc., einklagen möchten, werden Sie nach der Berechnung ihrer Forderung gefragt. Es empfiehlt sich dann, sofern Sie nicht ein Schriftstück vorlegen können, wie z.B. Lohnabrechnung für den betroffenen Zeitraum, eine eigene Berechnung mitzubringen.Sofern Sie sich gegen eine Kündigung wehren möchten, muss die Klage innerhalb von 3 Wochen ab Erhalt der Kündigung (Zugang) bei Gericht eingereicht werden. Bitte wenden Sie sich in Ihrem eigenen Interesse rechtzeitig an das Arbeitsgericht.

2. Mahnverfahren

Für Anträge im arbeitsgerichtlichen Mahnverfahren gibt es spezielle Formulare, die genutzt werden müssen. Diese erhalten Sie im Schreibwarenhandel. Sollten Sie Hilfe beim Ausfüllen des Formulars benötigen, steht Ihnen auch hier die Rechtsantragstelle gerne zur Verfügung.