Die Mitteilung der Sitzungsergebnisse auf dieser Seite ist nur eine Vorabinformation und erfolgt ohne Gewähr. Veröffentlicht werden nur Entscheidungen, die am Ende der Sitzung verkündet werden.
AktenzeichenTenor
8 Ca 2997/251.Die Beklagte wird verurteilt, an die Kläger 2.500,00 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 14.05.2020 zu zahlen.
2.Es wird festgestellt, dass der Anspruch der Kläger auf Zahlung von Schadensersatz (Klageantrag Ziff. 1) aus einer vorsätzlichen unerlaubten Handlung der Beklagten herrührt.
3.Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Kläger.
4.Der Wert des Streitgegenstands beträgt 437.790,41 Euro.
5.Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.