Die Mitteilung der Sitzungsergebnisse auf dieser Seite ist nur eine Vorabinformation und erfolgt ohne Gewähr. Veröffentlicht werden nur Entscheidungen, die am Ende der Sitzung verkündet werden.
AktenzeichenTenor
4 Ca 2201/251. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die Kosten des Rechtsstreites trägt die Klägerin.

3. Der Streitwert wird auf 279.000,00 EUR festgesetzt.

4. Die Berufung wird – soweit sie nicht kraft Gesetzes statthaft ist – nicht gesondert zugelassen.
4 Ga 5/261. Es wird festgestellt, dass der Rechtsstreit durch Vergleich vom 06.02.2026 erledigt ist.

2. Die Klägerin trägt die weiteren Kosten des Rechtsstreits.

3. Der Streitwert wird auf 2.116,80 EUR festgesetzt.

4. Die Berufung wird – soweit sie nicht bereits kraft Gesetzes statthaft ist – nicht gesondert zugelassen.