Die Mitteilung der Sitzungsergebnisse auf dieser Seite ist nur eine Vorabinformation und erfolgt ohne Gewähr. Veröffentlicht werden nur Entscheidungen, die am Ende der Sitzung verkündet werden.



AktenzeichenTenor
1 Ca 2190/23Urteil
1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis durch die Kündigung vom 13.07.2023 nicht außerordentlich fristlos aufgelöst ist, sondern bis zum 15.08.2023 fortbestanden hat.
2. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
3. Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 85 % und der Beklagte zu 15 %.
4. Der Wert des Streitgegenstands wird auf 6.277,50 EUR festgesetzt.
5. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.
1 Ca 3275/23Versäumnisurteil
1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 17.000,- EUR brutto nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 26.05.2023 zu zahlen.
2. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 735,28 EUR netto nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 25.11.2023 zu zahlen.
3. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
4. Der Wert des Streitgegenstande wird auf 17.735,28 EUR festgesetzt.
4 Ca 2532/23Urteil
1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger für den Monat August 2023 weiteres Arbeitsentgelt/Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall in Höhe von 681,30 EUR brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.09.2023 zu zahlen.
2. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
3. Der Streitwert wird auf 681,30 EUR festgesetzt.
4. Die Berufung wird – soweit sie nicht kraft Gesetzes statthaft ist - nicht gesondert zugelassen.