Die Mitteilung der Sitzungsergebnisse auf dieser Seite ist nur eine Vorabinformation und erfolgt ohne Gewähr. Veröffentlicht werden nur Entscheidungen, die am Ende der Sitzung verkündet werden.
| Aktenzeichen | Tenor |
|---|---|
| 3 Ca 1640/25 | 1.Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Klägerin mit der Beklagten weder aufgrund der arbeitgeberseitigen Kündigung vom 16.05.2025 fristlose beendet wurde oder ordentlich zum 31.12.2025 beendet wird, noch aufgrund der weiteren arbeitgeberseitigen Kündigung vom 27.05.2025 fristlos beendet wurde oder ordentlich beendet wird. 2. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits. 3. Streitwert: 5.200,00 EUR. |
| 3 Ca 2572/25 | Urteil 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits. 3. Streitwert 6.882,-EUR |
| 3 Ca 828/25 | TeilVU 1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien durch die Kündigung der Beklagten vom 27.02.2025 nicht aufgelöst worden ist. 2. Die Beklagte wird verurteilt, dem Kläger ein qualifiziertes Zwischenzeugnis zu erteilen. 3. Die Beklagte wird verurteilt, betreffend den Kläger eine Gehaltsabrechnung für den Monat Februar 2025 zu erstellen und auszuhändigen. 4. Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten. 5. Streitwert 9.430,00 EUR |
| 8 Ca 1665/25 | 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin. 3. Der Wert des Streitgegenstands beträgt 3.774,85 Euro. 4. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen. |
| 8 Ca 3565/24 | 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger. 3. Der Wert des Streitgegenstandes beträgt 17.137,66 Euro. 4. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen. |
