Die Mitteilung der Sitzungsergebnisse auf dieser Seite ist nur eine Vorabinformation und erfolgt ohne Gewähr. Veröffentlicht werden nur Entscheidungen, die am Ende der Sitzung verkündet werden.
Aktenzeichen | Tenor |
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7 Ca 851/25 | Urteil 1. Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, dem Kläger für das Urlaubsjahr 2022 Erholungsurlaub in Höhe von 35 Tagen zu gewähren. 2. Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, dem Kläger für das Urlaubsjahr 2023 Erholungsurlaub in Höhe von 19 Tagen zu gewähren. 3. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits. 4. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen. 5. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf EUR 6.729,23 festgesetzt. |
7 Ca 913/25 | Urteil 1. Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, dem Kläger für das Urlaubsjahr 2022 Erholungsurlaub in Höhe von vier Tagen zu gewähren. 2. Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, dem Kläger für das Urlaubsjahr 2023 Erholungsurlaub in Höhe von 12 Tagen zu gewähren. 3. Es wird festgestellt, dass dem Kläger noch ein Überstundenguthaben von 4,78 Stunden zusteht. 4. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits. 5. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen. 6. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf EUR 2.221,51 festgesetzt. |