Die Mitteilung der Sitzungsergebnisse auf dieser Seite ist nur eine Vorabinformation und erfolgt ohne Gewähr. Veröffentlicht werden nur Entscheidungen, die am Ende der Sitzung verkündet werden.

AktenzeichenTenor
2 Ca 738/25Beschluss

1. Die Verhandlung wird zum Zwecke der weiteren Aufklärung insbesondere hinsichtlich der vom Kläger dargelegten Auflösungsgründe vertagt.

2. Es ergeht ein von der Vorsitzenden im Einzelnen auszuformulierenden Auflagen- und Terminbeschluss.
2 Ca 842/25Urteil

1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien nicht durch die Kündigung der Beklagten vom 07.03.2025 aufgelöst ist.

2. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

3. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.

4. Der Wert des Streitgegenstands wird auf EUR 12.000,00 festgesetzt.
2 Ca 995/25Versäumnisurteil

1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien bis zum 15.04.2025 fortbestanden hat.

2. Die Beklagte wird verpflichtet, der Bundesagentur für Arbeit die Arbeitsbescheinigung nach § 312 Abs. 1 SGB III für den Kläger gemäß § 313 a Abs. 1 SGB III elektronisch zu übermitteln.

3. Die Beklagte wird verurteilt, dem Kläger einen Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung für die Jahre 2024 und 2025 auszuhändigen oder elektronisch bereitzustellen.

4. Die Beklagte wird verurteilt, dem Kläger den Inhalt der Meldung zur Sozialversicherung betreffend die Jahresmeldung für die Jahre 2024 und 2025 in Textform mitzuteilen.

5. Die Beklagte wird verurteilt, dem Kläger ein qualifiziertes Arbeitszeugnis zu erteilen.

6. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

7. Der Wert des Streitgegenstands wird auf EUR 4.778,50 festgesetzt.