Die Mitteilung der Sitzungsergebnisse auf dieser Seite ist nur eine Vorabinformation und erfolgt ohne Gewähr. Veröffentlicht werden nur Entscheidungen, die am Ende der Sitzung verkündet werden.
| Aktenzeichen | Tenor |
|---|---|
| 2 Ca 3700/24 | Urteil: 1. Es wird festgestellt, dass das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis nicht durch die außerordentliche Kündigung der Beklagten vom 05.12.2024 aufgelöst ist. 2. Es wird festgestellt, dass das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis nicht durch die hilfsweise fristgerechte ordentliche Kündigung vom 05.12.2024 zum 30.06.2025 aufgelöst ist. 3. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte. 4. Der Streitwert wird auf 13.149,66 € festgesetzt. 5. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen. |
