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AktenzeichenTenor
4 Ca 748/24Im Namen des Volkes
Urteil
1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien weder durch die Kündigungen der Beklagten vom 23.02.2024 noch durch die Kündigungen der Beklagten vom 24.02.2024, 11.05.2024, 07.08.2024, 14.01.2025, 27.06.2025 und vom 24.10.2025 aufgelöst worden ist.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
2. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits zu 95 %, der Kläger zu 5 %.
3. Der Streitwert wird auf XX € festgesetzt.
4. Die Berufung wird – soweit sie nicht kraft Gesetzes statthaft ist – nicht gesondert zugelassen.