Arbeitsgericht Aachen - Justiz NRW

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E-Mail

Der elektronische Übermittlungsweg über die hier genannten E-Mail-Adressen dient ausschließlich dazu, nicht formbedürftige Mitteilungen zu übersenden.

In Rechtssachen können daher auf diesem Wege insbesondere Schriftsätze, Mitteilungen oder sonstige Einsendungen nicht zu Verfahren übersandt werden, die anhängig sind oder anhängig gemacht werden sollen, da die Identität des Absenders nicht mit Sicherheit feststeht.

Informationen zum elektronischen Rechtsverkehr mit den Justizeinrichtungen in Nordrhein-Westfalen

In Rechtssachen können Schriftsätze, Mitteilungen oder sonstige Einsendungen an das zuständige Gericht auf elektronischem Wege übersandt werden, wenn die Landesregierung dies durch Rechtsverordnung bestimmt hat, wobei die Zulassung der elektronischen Form auch auf einzelne Gerichte oder Verfahren beschränkt sein kann (vgl. § 130a Abs. 2 ZPO, § 55a Abs. 1 VwGO, § 52a Abs. 1 FGO, § 65a Abs. 1 SGG, § 46b Abs. 2 ArbGG, § 41a Abs. 2 StPO, § 110a Abs. 2 GWiG).

Die Einzelheiten über das Ob und Wie der Einreichung von Schriftsätzen, Mitteilungen oder sonstigen Einsendungen in Rechtssachen können Sie im Bereich der jeweiligen Online-VerfahrenHier folgt ein 
externer Link. Er öffnet ein neues Browserfenster im NRW-JustizportalHier folgt ein externer Link. Er öffnet ein neues Browserfenster (www.justiz.nrw.de) entnehmen.

Ich habe den Hinweis gelesen und möchte nun per E-Mail eine formlose Mitteilung an das Arbeitsgericht Aachen senden:

poststelle@arbg-Aachen.nrw.de


 

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