Die Mitteilung der Sitzungsergebnisse auf dieser Seite ist nur eine Vorabinformation und erfolgt ohne Gewähr. Veröffentlicht werden nur Entscheidungen, die am Ende der Sitzung verkündet werden.



AktenzeichenTenor
2 Ca 840/23Urteil

1. Die Beklagte zu 1. wird verurteilt, an den Kläger 300 € brutto nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 01.02.2023 zu zahlen. Darüber hinaus werden die Beklagten zu 1. und zu 2. gesamtschuldnerisch verurteilt, weitere 140 € brutto nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 01.02.2023 zu zahlen.

2. Die Beklagte zu 1. wird verurteilt, an den Kläger 250,00 € brutto nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 01.12.2022 zu zahlen.

3. Im Übrigen wird die Klage wird abgewiesen.

4. Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger auferlegt.

5. Die Berufung wird – soweit sie nicht bereits kraft Gesetzes statthaft ist – nicht gesondert zugelassen.

6. Der Streitwert beträgt 18.491,32 EUR.
3478/23Urteil

1. Das Versäumnisurteil vom 23.01.2024 wird aufrechterhalten.
2. Der Beklagte hat auch die weiteren Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
3. Die Berufung wird – soweit sie nicht bereits kraft Gesetzes statthaft ist – nicht gesondert zugelassen.
4. Der Streitwert beträgt 8.281,65 €.
8 Ca 3486'/23Teilurteil

1. Der Beklagte wird verurteilt, die Klägerin als [...] im [...] in [...] zu beschäftigen.

2. Die Kostenentscheidung bleibt dem Schlussurteil vorbehalten.

3. Der Streitwert beträgt 4.500,00 EUR.

4. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.